Stellungnahme des Kantons zu den Einsprachen
(Medienmitteilung, 30. August 2005)In seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation unterstützt der Kanton Bern das Auflageprojekt zur Erneuerung der Stadttangente Bern Nord grundsätzlich. In Absprache mit dem Bundesamt für Strassen stellt der Kanton allerdings den Antrag, das Teilprojekt «Verbreiterung Felsenauviadukt» zu sistieren, weil sich die bautechnischen Risiken als schwerwiegender herausgestellt hätten als bisher angenommen.
Auf die im Juni durchgeführte öffentliche Auflage für die Erneuerung und Umgestaltung der Stadttangente Bern Nord sind beim Kanton insgesamt 30 Einsprachen eingegangen. Keine der Einsprachen richtet sich im Grundsatz gegen das Grossprojekt. Die Hauptkritikpunkte betreffen Lärm, Schatten und Verkehr: Von privater Seite und von Quartierorganisationen werden der zusätzliche Lärm während der Bauzeit und der durch die Verbreiterung des Felsenauviadukts bedingte grössere Schattenwurf in der Engehalde bemängelt. Sieben umliegende Gemeinden befürchten, dass sich der während den Bauarbeiten umgeleitete Verkehr auf ihre Strassen verlagert. Sie fordern koordinierte flankierende Massnahmen, um den Mehrverkehr auf verträgliche Weise bewältigen zu können.
Der Kanton Bern hat seine Stellungnahme zu den eingegangenen Einsprachen sowie eine Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit aus kantonaler Sicht dieser Tage an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gesandt. Darin bekräftigt der Kanton im Grundsatz seine Unterstützung für das Projekt, ersucht jedoch den Bund, auf eine Verbreiterung des Felsenauviaduktes zu verzichten. Die Verbreiterung des 1,1 Kilometer langen Felsenauviadukts um beidseitig je zwei Meter ist Teil des Auflageprojekts. Sie ermöglicht das Anbringen eines Standstreifens. Der Bund hat dies aus Sicherheitsgründen verlangt, da Unterhaltsarbeiten auf dem Viadukt ohne Standstreifen sehr gefährlich sind und Staus auslösen können.
Bereits im November 2003 forderte das kantonale Tiefbauamt den Bund auf, die Erneuerung des Felsenauviaduktes ohne Verbreiterung durchzuführen. Es begründete seinen Standpunkt damals mit finanziellen, technischen und terminlichen Risiken. Im Laufe der weiteren Bearbeitung habe sich jetzt gezeigt, dass eine Verbreiterung des 30-jährigen Bauwerks insbesondere mit bau- und sicherheitstechnischen Risiken behaftet sein könnte, die bisher nicht in diesem Ausmass bekannt gewesen seien. Auf Grund der neuen Erkenntnisse beantragt der Kanton in Absprache mit dem Bundesamt für Strassen, das betreffende Teilprojekt vorläufig aus dem Gesamtpaket herauszunehmen und die Verbreiterung zu sistieren. Projektverfasser und Experten sollen genauer abklären, ob, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen bautechnischen und finanziellen Konsequenzen eine Verbreiterung der statisch heiklen Konstruktion möglich wäre.
Alle übrigen Teile des Auflageprojektes sollen nach Meinung des Kantons wie geplant vorangetrieben und genehmigt werden. Es betrifft dies u.a. die Verlängerung der Einfädelungsspur A6/A1 im Wylerholz, (Wankdorfdreieck Richtung Neufeld) sowie die Fahr- und Standstreifenergänzung im Bereich der angrenzenden Ittgrabenbrücke.
Der Fahrplan zur Erneuerung der Stadttangente soll dadurch nicht beeinflusst werden. Weiterhin ist vorgesehen, die Arbeiten in den Jahren 2009 bis 2011 durchzuführen. Die dringlichsten Erneuerungsmassnahmen werden noch vor Beginn der Gesamterneuerung in Angriff genommen. So laufen derzeit auf dem Felsenauviadukt die Bauarbeiten für den Ersatz des schadhaften Fahrbahnübergangs auf der Seite Neufeld. Gearbeitet wird vorwiegend nachts und am Wochenende. Diese Arbeiten dauern noch bis Ende September.
Auskünfte
Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin
Telefon 031 633 31 02
Walter Dinkel
Kantonsoberingenieur Bern
Telefon 031 633 35 12
Martin Frick
Projektleiter Stadttangente Bern
Tiefbauamt des Kantons Bern
Abteilung Nationalstrassen Betrieb + Unterhalt
Telefon 031 633 35 53
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