Stadttangente Bern Nord
 

Felsenauviadukt wird vorerst nicht verbreitert

 
 
 
(Medienmitteilung Juni 2006)

Kanton und Bund wollen auf eine Verbreiterung des Felsenauviaduktes vorerst verzichten und den Zustand des Bauwerks noch vertiefter untersuchen. Der Entscheid stützt sich auf eine Expertise der ETH Zürich. Mit den Hauptarbeiten für die Gesamterneuerung der Berner Stadttangente kann frühestens 2010 begonnen werden.

Ist eine Verbreiterung des Felsenauviadukts um beidseitig zwei Meter technisch machbar und welche Risiken sind damit verbunden? Diese Fragen hat ETH-Professor Peter Marti im Auftrag von Kanton und Bund eingehend untersucht. Der Brückenfachmann erachtet eine Verbreiterung im vorgesehenen Mass zwar als grundsätzlich machbar, empfiehlt aber darauf zu verzichten. Marti stellt die Verhältnismässigkeit eines solchen Eingriffs in Frage, weil eine Verbreiterung das Bauwerk in seinem Erscheinungsbild grundlegend verändern würde und mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. Beim Felsenauviadukt handle es sich um ein Pionierwerk mit wegweisender Bedeutung im damaligen Brückenbau. Statt den Felsenauviadukt zu verbreitern und ihn noch stärker zu belasten, solle deshalb der Bau einer alternativen Verbindung geprüft werden.

Marti hält jedoch auch fest, dass eine Verbreiterung des Felsenauviadukts technisch machbar wäre. Das vorliegende Projekt, das eine Querverstärkung und seitliche Streben vorsieht, müsste aber in diesem Fall grundlegend überarbeitet werden. Die Brücke wäre wesentlich zu verstärken. Nur so könne den heutigen Anforderungen und Normen Rechnung getragen werden. Die Anpassung des konstruktiven Konzepts ist gemäss Marti nur der eine Ansatzpunkt für die technische Machbarkeit. Der andere, ebenso entscheidende, sei die spätere bauliche Ausführung: Jeder Eingriff am Felsenauviadukt erfordere von den beauftragten Baufirmen und jedem Einzelnen ihrer Mitarbeiter ein besonderes Mass an Sorgfalt und Fachkompetenz. Für Marti ist jede Veränderung des schlanken, statisch weitgehend ausgenutzten Bauwerks mit erheblichen bautechnischen und entsprechenden finanziellen Risiken behaftet.

Auch beim Verzicht auf eine Verbreiterung empfiehlt Marti den Zustand des Viadukts im Vorfeld der Gesamterneuerung vertieft zu überprüfen und laufend zu überwachen. Dies erlaube es, allfällige Ermüdungsschäden am Bauwerk, über das heute täglich nahezu 100000 Fahrzeuge fahren, rechtzeitig zu erkennen und im Rahmen der Gesamterneuerung zu beheben.

Wie geht es weiter?
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern ist mit dem Bundesamt für Strassen übereingekommen, vorerst auf eine Verbreiterung des Felsenauviaduktes zu verzichten. Die Pläne ohne Verbreiterung werden im Herbst 2006 neu aufgelegt. Gleichzeitig wird mit Professor Viktor Sigrist ein weiterer externer Brückenspezialist beauftragt, den Felsenauviadukt auf sein langfristiges Tragverhalten näher zu untersuchen. Die auch auf Beobachtungen des Bauwerkes basierenden Resultate dieser Untersuchungen sollen im Herbst 2007 vorliegen. Sie werden zeigen, ob und falls ja welche baulichen Massnahmen zur Verstärkung des Felsenauviadukts nötig sind. Sollte es ein neues Plangenehmigungsverfahren brauchen, würde sich der Starttermin für die ansonsten unbestrittene Gesamterneuerung der Stadttangente um drei Jahre verzögern. Ohne neue Auflage wäre eine Realisierung ab 2010 möglich. Bisher war die Gesamterneuerung in den Jahren 2009 bis 2011 vorgesehen.

Braucht es Sofortmassnahmen?
Weil mit der Instandsetzung des Felsenauviadukts später als geplant begonnen wird, lassen Kanton und Bund parallel zu den obgenannten Untersuchungen ein Massnahmenpaket erarbeiten, das aufzeigt, wie der Felsenauviadukt über weitere fünf bis sechs Jahre gebrauchstauglich gehalten werden kann. Es geht dabei in erster Linie darum, das Risiko von oberflächlichen Korrosionsschäden und Abplatzungen zu reduzieren. Die dringlichsten Erneuerungsmassnahmen würden noch vor Beginn der Gesamterneuerung in Angriff genommen.

AuskünfteRegierungsrätin Barbara Egger-Jenzer
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin
Telefon 031 633 31 02

Jürg Röthlisberger
Vizedirektor Bundesamt für StrassenTelefon 031 323 92 72

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