Stadttangente Bern Nord
 

Bundesaufgabe Autobahn

 
 
 
Nationalstrasse wird zur Bundesaufgabe
Die bisherige Verbundaufgabe «Nationalstrasse» ist mit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) Anfang 2008 zur Bundesaufgabe geworden. Der Bund ist seitdem Eigentümer der Nationalstrassen; er ist neu der Bauherr und muss alle strategischen und operativen Bauherrenaufgaben wahrnehmen. Konsequenterweise hat er nun auch sämtliche Kosten alleine zu tragen. Die Kantone bleiben involviert: Die Fertigstellung des beschlossenen Autobahnnetzes wird wie bisher als Verbundaufgabe zu Ende geführt; beim betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalt werden die Kantone mit Leistungsvereinbarungen beauftragt. Ihnen obliegt auch wie bisher die Aufgabe der Schadenwehren bzw. Blaulichtdienste. Zuständig für die Bauherrenfunktionen und den betrieblichen Unterhalt in den Kantonen Bern und Wallis ist die ASTRA Filiale Thun. Zu Ihren Hauptaufgaben gehört das Projektmanagement und die Erhaltungsplanung.

Vorgaben für Autobahnbaustellen
Nach Vorgabe des Bundes sind Unterhalt und Umgestaltungen der Nationalstrassen konzentriert in so genannten Erhaltungsprojekten von 10 bis 15 km Länge auszuführen. Die Distanz bis zur nächsten Baustelle soll mindestens 30 km betragen. Dabei sind die Arbeiten so zu planen, dass die Verkehrsbehinderungen maximal zwei Jahre dauern. Nach dem Abschluss eines Erhaltungsprojektes darf es auf dem betreffenden Abschnitt während 10 Jahren keine planbaren Baustellen mit Verkehrsbehinderung mehr geben. Bis Ende 2007 waren die Substanzerhaltung sowie der betriebliche Unterhalt der Nationalstrassen den Kantonen übertragen. Mit der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) auf Anfang 2008 wurden diese Massnahmen zur alleinigen Bundesaufgabe. Den Kantonen überlassen bleibt noch die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes.